Praktischer Ratgeber für Genf · 03

Krankenversicherung in Genf: der KVG-Leitfaden

Obligatorium, 3-Monats-Frist, Franchise, Selbstbehalt, Versicherungsmodelle, Prämienverbilligung und Kassenwechsel: die Schweizer Krankenversicherung verstehen, wenn Sie in Genf ankommen.

  • 3 MonateFür den Beitritt nach der Wohnsitznahme
  • 300 CHFOrdentliche Franchise für Erwachsene
  • 10 %Selbstbehalt, max. 700 CHF/Jahr
  • 30. Nov.Für den Kassenwechsel per 1. Januar

Das Wichtigste

Eine obligatorische und individuelle Versicherung

In der Schweiz deckt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) Krankheit und Unfall. Wer in Genf Wohnsitz nimmt, muss sich grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten versichern, auch wenn die Bewilligung noch läuft.

Die Versicherung ist individuell: Jedes Familienmitglied hat seine eigene. Die Grundleistungen sind überall gleich; unterschiedlich sind die Prämie, die Franchise und das gewählte Modell.

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Die Frist

Wann und wie versichern?

  1. Prüfen Sie Ihre Situation

    Bestimmte internationale Situationen folgen besonderen Regeln.

  2. Vergleichen Sie die Versicherer

    Prämie, Franchise und Modell auf Priminfo, dem offiziellen Vergleichsportal.

  3. Versichern Sie sich

    Innerhalb von 3 Monaten nach der Wohnsitznahme.

  4. Senden Sie die Bescheinigung

    An das Amt für Krankenversicherung (SAM), sonst kann eine Zuweisung von Amts wegen erfolgen.

Eckdaten

Franchise, Selbstbehalt: wie viel zahlen Sie?

Vom Bund festgelegte Kostenbeteiligung.

Kostenbeteiligung in der Schweizer Grundversicherung
ErwachseneKinder (unter 18 Jahren)
Ordentliche Franchise300 CHF pro JahrKeine
Wählbare Franchisen500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF100, 200, 300, 400, 500 oder 600 CHF
Selbstbehalt10 % der Kosten, max. 700 CHF pro Jahr10 % der Kosten, max. 350 CHF pro Jahr
Spitalbeitrag15 CHF pro TagKeine

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG). Beispiel: Mit einer Franchise von 300 CHF zahlt ein Erwachsener höchstens 1000 CHF pro Jahr (ohne Prämien).

Vergleichen

Was vergleichen, bevor Sie eine Kasse wählen?

  • Die Prämie

    Der monatliche Betrag, der je nach Versicherer, Region und Alter variiert.

  • Die Franchise

    Je höher sie ist, desto tiefer die Prämie … und desto mehr zahlen Sie bei Behandlungen.

  • Das Modell

    Standard, Hausarzt, HMO oder Telemedizin.

  • Der Unfall

    Auszuschliessen, wenn Ihr Arbeitgeber Sie bereits gegen Unfall versichert.

Hilfen und Wechsel

Prämienverbilligung und Kassenwechsel

Finanzielle Hilfe

Die Prämienverbilligung in Genf

Der Kanton kann Ihre Prämie je nach Einkommen und Familiensituation verbilligen.

  • Unter Einkommensbedingungen
  • Antrag manchmal selbst zu stellen
  • Jedes Jahr aktualisierte Ansätze

Jeden Herbst

Die Kasse wechseln

Die neuen Prämien werden vor dem 31. Oktober bekannt gegeben: Jetzt ist der Moment zu vergleichen.

  • Kündigung spätestens am 30. November eingegangen
  • Wechsel wirksam am 1. Januar
  • Priminfo rät, vor dem 15. November zu senden

Mini-Lexikon

Das Vokabular der Krankenversicherung

KVG (LAMal)
Bundesgesetz über die Krankenversicherung: Es regelt die obligatorische Grundversicherung.
Krankenkasse (caisse maladie)
Der Versicherer, der die Grundversicherung (und oft Zusatzversicherungen) anbietet.
Prämie
Der Betrag, den Sie jeden Monat Ihrem Versicherer zahlen.
Franchise
Der jährliche Anteil der Kosten zu Ihren Lasten, bevor sich die Versicherung beteiligt.
Selbstbehalt (quote-part)
10 % der Kosten nach der Franchise, jedes Jahr nach oben begrenzt.
Prämienverbilligung
Kantonale Hilfe, die die Prämie je nach Einkommen und Familie senkt.
Zusatzversicherung
Freiwillige Deckung zusätzlich zur Grundversicherung (VVG): Zahnpflege, Privatabteilung im Spital …
Alternatives Modell
Hausarzt, HMO oder Telemedizin: eine reduzierte Prämie gegen einen festgelegten Behandlungsweg.

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Offizielle Informationen

Offizielle Quellen

Regeln und Verfahren können sich ändern und hängen von Ihrer Situation ab. Prüfen Sie vor jedem Schritt stets die von den Behörden veröffentlichten Informationen.

Häufige Fragen

Krankenversicherung in Genf: Ihre Fragen

Ist die Krankenversicherung in Genf obligatorisch?

Grundsätzlich ja: Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss für die Grundversorgung versichert sein (KVG). Bestimmte internationale Situationen folgen besonderen Regeln.

Wie lang ist die Frist zum Abschluss?

Der Versicherungsschutz muss innerhalb von 3 Monaten nach der Wohnsitznahme in Genf bestehen. Die Versicherungsbescheinigung wird dem Amt für Krankenversicherung (SAM) übermittelt.

Was ist die Franchise?

Der jährliche Betrag, den Sie selbst zahlen, bevor die Versicherung die Kosten übernimmt. Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise 300 CHF; für eine tiefere Prämie können Sie 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF wählen.

Was ist der Selbstbehalt?

Nach der Franchise zahlen Sie 10 % der Kosten, bis zu 700 CHF pro Jahr für einen Erwachsenen und 350 CHF für ein Kind.

Wie vergleiche ich die Prämien?

Mit Priminfo, dem offiziellen Vergleichsportal des Bundes: Die Grundleistungen sind bei allen Versicherern gleich, nur Prämie und Service unterscheiden sich.

Wie wechsle ich die Krankenkasse?

Um die Grundversicherung per 1. Januar zu wechseln, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingehen. Die neuen Prämien werden vor dem 31. Oktober mitgeteilt.

Gibt es Hilfen zur Bezahlung der Prämien?

Ja: In Genf kann eine Prämienverbilligung die Prämie je nach Einkommen und Familiensituation senken. Manche neu zugezogene Personen müssen den Antrag selbst stellen.

Ist der Unfall gedeckt?

Die Grundversicherung deckt Krankheit und Unfall. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie bereits gegen Unfall versichert, können Sie diese Deckung grundsätzlich aus Ihrer Krankenkasse ausschliessen.

Letzte Aktualisierung: Oktober 2026 · Ratgeber der Alliance Française de Genève

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